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Mietbedingungen

Stand: Dezember 2025

1. Mietgegenstand und Vertragsabschluss

  1. Vermietet wird ein Wohnmobil des Typs Sunlight I 67S Adventure, vollintegriert, Automatik, einschließlich der jeweils im Übergabeprotokoll aufgeführten Ausstattung.
  2. Der Mietvertrag kommt schriftlich zustande. Übergabe- und Rückgabeprotokoll sind verbindlicher Vertragsbestandteil.
  3. Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen.
  4. Der im Übergabeprotokoll dokumentierte Ausstattungs- und Fahrzeugzustand ist maßgeblich. Geringfügige, für den vertragsgemäßen Gebrauch unerhebliche Abweichungen von Herstellerabbildungen, Prospektangaben oder beispielhaften Darstellungen stellen keinen Mangel dar.
  5. Die im Fahrzeugschein und Mietvertrag angegebene maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.

2. Mietdauer, Rückgabe und verspätete Rückgabe

  1. Die Mietdauer ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag. Eine vorzeitige Rückgabe reduziert den Mietpreis nicht.
  2. Das Fahrzeug ist am Rückgabetag zur vereinbarten Uhrzeit im übergebenen Reisezustand zurückzugeben.
  3. Verspätete Rückgabe
    Jede angefangene Stunde Verspätung: 25 % des Tagesmietpreises
    Zusätzlich haftet der Mieter für nachgewiesene wirtschaftliche Schäden
  4. Weitervermietungsausfall
    Führt der Mieter durch schuldhaftes Verhalten (z. B. Unfall, Fehlbedienung, Missachtung dieser Mietbedingungen) zu verspäteter Rückgabe oder Reparaturbedarf, wodurch das Fahrzeug nicht an Folgekunden vermietet werden kann, haftet er für den daraus entstehenden Schaden bis zu einer Höhe von 10.000 €.

3. Mietpreis, Kaution, Kilometerregelung

  1. Mietpreis gemäß Saisonliste.
  2. Im Mietpreis enthalten: 250 km/Tag. Mehrkilometer: 0,39 € / km.
  3. Die Kaution beträgt 1.500 € und ist spätestens bei Fahrzeugübergabe vollständig zu leisten.
  4. Eine Aufrechnung des Mieters gegen Ansprüche des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist rechtskräftig festgestellt.

4. Nutzung des Fahrzeugs

  1. Erlaubt sind Fahrten innerhalb der EU, Norwegen, Schweiz, Großbritannien. Andere Länder nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung.
  2. Nicht gestattet sind insbesondere:
    – Festivals (z. B. Rock am Ring, Hurricane, Parookaville)
    – Motorsportveranstaltungen, Offroad-Fahrten, unbefestigte Wege (ausgenommen Camping-/Stellplätze)
    – Möbel-, Bau- oder Mülltransport
    – Teilnahme an Rennen oder Trainings
    – Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer
    – Nutzung bei Fahruntüchtigkeit (Alkohol/Drogen/Medikamente)Rauchen im Fahrzeug ist strikt untersagt.
    Zuwiderhandlung: Vertragsstrafe 500 € zzgl. Reinigungskosten

5. Tierhaltung

  1. Ein Hund ist nach vorheriger Anmeldung erlaubt.
  2. Haustierpauschale: 59 €.
  3. Der Mieter haftet uneingeschränkt für durch das Tier verursachteSchäden und Mehraufwand (z. B. Polsterreinigung).

6. Obhutspflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

  • ‍Ölstand, Reifendruck, AdBlue regelmäßig zu prüfen,
  • Warnmeldungen im Display unverzüglich zu beachten,
  • Markise nur bei geeigneter Wetterlage zu benutzen (kein Wind, keine Abwesenheit),
  • Gas- und Wasseranlagen sachgemäß zu bedienen,
  • Frostschutzmaßnahmen einzuhalten (Ablassen der Tanks bei Minusgraden),
  • Fahrzeug sicher zu verschließen und gegen Diebstahl zu sichern

Unterlassungen können zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen.

7. Versicherung und Haftung

  1. Das Fahrzeug ist versichert mit:
    – Haftpflichtversicherung
    – Teilkasko
    – Vollkasko (Selbstbeteiligung Mieter: 1.500 € je Schadenfall)
  2. Die Haftung des Mieters ist auf den Selbstbehalt begrenzt, es sei denn, der Mieter handelt
    – grob fahrlässig oder vorsätzlich,
    – entgegen den Nutzungsbedingungen,
    – unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
    – ohne gültige Farerlaubnis,
    – oder verstößt gegen Meldepflichten bei Unfällen.
    In diesen Fällen haftet der Mieter unbegrenzt
  3. Grundsätzlich versichert (bei ordnungsgemäßer Nutzung):
    – Markisenschäden, Dachschäden, Unterbodenschäden.
    Bei grober Fahrlässigkeit oder Missachtung von Bedienhinweisen (z. B. Markise bei Wind) haftet der Mieter vollständig.
  4. Reifenschäden (z. B. Schnitt-, Bordstein- oder Reifenschäden) sind regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und vom Mieter zu tragen, sofern kein nachweisbarer Versicherungsfall vorliegt

8. Verhalten bei Unfall, Schaden oder Panne

  1. Bei jedem Unfall (auch ohne Fremdbeteiligung):
    – Polizei rufen,
    – Vermieter unverzüglich informieren,
    – Unfallbericht ausfüllen,
    – Fotos anfertigen.
  2. Bei technischen Defekten ist der Vermieter unmittelbar zu kontaktieren.
  3. Weiterfahrt ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist.
  4. Werkstattbindung: Im Schadensfall bestimmt ausschließlich der Vermieter die ausführende Fachwerkstatt. Eigenmächtige Reparaturen bedürfen der vorherigen Zustimmung.
  5. Bei technischen Defekten oder Schäden, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug oder Mietminderung, sofern der Vermieter den Mangel unverzüglich behebt oder die Nutzung objektiv unmöglich ist.

9. Reinigung und Rückgabezustand

Das Fahrzeug ist besenrein zurückzugeben. Zudem:

  • Kühlschrank leer, Müll entsorgt,
  • Toilette und Abwassertank vollständig entleert,
  • Polster frei von Tierhaaren.

Pauschalen bei Nichteinhaltung:

  • Innenreinigung stark: 150 €
  • Toilettenreinigung: 150 €
  • Tierhaarentfernung: 100 €
  • Rauchen: 500 € + Reinigung

10. Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren

  • Kosten der Wiederbeschaffung trägt der Mieter.
  • Arbeitsaufwand des Vermieters: 55 € pro Stunde.

11. GPS-Ortung & Datenschutz

  1. Das Fahrzeug kann mit einem GPS-Systemausgestattet sein.
  2. Ortung erfolgt ausschließlich bei:
    – Diebstahl,
    – Verdacht strafbarer Handlung,
    – Gefahr für Fahrzeug oder Insassen,
    – technischen Warnmeldungen.
  3. Bewegungsprofile werden nicht erstellt.
    Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und der Datenschutzerklärung des Vermieters.

12. Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit     der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die     dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Schneiders Camperwelt GbR
Stand: 10.12.2026

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