Mietbedingungen
Schneiders Camperwelt GbR
Stand: Juni 2026
Schneiders Camperwelt GbR
Ormonter Straße 7a
54589 Kerschenbach
vertreten durch
Ralf und Nadja Schneider
1. Mietgegenstand und Vertragsabschluss
1.1 Vermietet wird ein Wohnmobil des Typs Sunlight I 67S Adventure, vollintegriert, Automatik, einschließlich der im Übergabeprotokoll aufgeführten Ausstattung.
1.2 Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters und die Annahme der Buchung durch den Mieter zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Zahlung des Mietpreises, elektronische Bestätigung oder schriftliche Zustimmung erfolgen. Das bei der Fahrzeugübergabe unterzeichnete Übergabe- und Rückgabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.
1.3 Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen.
2. Mietdauer, Rückgabe und verspätete Rückgabe
2.1 Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Eine vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises.
2.2 Das Fahrzeug ist am Rückgabetag zur vereinbarten Uhrzeit im übernommenen Reisezustand zurückzugeben.
2.3 Verspätete Rückgabe
- Jede angefangene Stunde Verspätung wird mit 25 % des vereinbarten Tagesmietpreises berechnet.
- Zusätzlich haftet der Mieter für nachgewiesene wirtschaftliche Schäden, insbesondere wegen Verzögerungen nachfolgender Vermietungen.
2.4 Weitervermietungsausfall
Führt schuldhaftes Verhalten des Mieters (z. B. Unfall, Fehlbedienung oder Verstoß gegen diese Mietbedingungen) zu einer verspäteten Rückgabe oder zu Reparaturbedarf, wodurch das Fahrzeug nicht an Folgekunden vermietet werden kann, haftet der Mieter für den hierdurch nachweislich entstandenen Schaden.
3. Mietpreis, Kaution und Kilometerregelung
3.1 Es gelten die zum Buchungszeitpunkt veröffentlichten Mietpreise.
3.2 Im Mietpreis sind 250 km pro Miettag enthalten. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,39 € berechnet.
3.3 Die Kaution beträgt 1.500 € und ist spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf das vom Vermieter benannte Konto zu überweisen.
3.4 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
4. Nutzung des Fahrzeugs
4.1 Fahrten sind innerhalb der Europäischen Union sowie nach Norwegen, in die Schweiz und nach Großbritannien zulässig. Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
4.2 Untersagt sind insbesondere:
- Festivalbesuche (z. B. Rock am Ring, Hurricane, Parookaville)
- Motorsportveranstaltungen
- Offroad-Fahrten sowie Fahrten auf unbefestigten Wegen (ausgenommen Camping- und Stellplätze)
- Möbel-, Bau- oder Mülltransporte
- Rennen oder Fahrsicherheitstrainings
- Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer
- Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
4.3 Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.
Bei Verstößen wird eine Vertragsstrafe von 500 € zuzüglich der erforderlichen Reinigungskosten erhoben.
5. Tierhaltung
5.1 Ein Hund ist nach vorheriger Anmeldung zulässig.
5.2 Es wird eine Haustierpauschale von 59 € berechnet.
5.3 Der Mieter haftet uneingeschränkt für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden und Mehraufwendungen.
6. Obhutspflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,
- Ölstand, Reifendruck und AdBlue regelmäßig zu kontrollieren,
- Warnmeldungen unverzüglich zu beachten,
- die Markise nur bei geeigneter Wetterlage zu benutzen,
- Gas- und Wasseranlagen ordnungsgemäß zu bedienen,
- Frostschutzmaßnahmen einzuhalten,
- das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern.
Verstöße können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
7. Versicherung und Haftung
7.1 Das Fahrzeug verfügt über
- Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung mit 1.500 € Selbstbeteiligung
- Vollkaskoversicherung mit 1.500 € Selbstbeteiligung
7.2 Die Haftung des Mieters ist grundsätzlich auf den vereinbarten Selbstbehalt begrenzt.
Dies gilt nicht bei
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Alkohol- oder Drogeneinfluss,
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis,
- Verstößen gegen diese Mietbedingungen,
- Verletzung der Meldepflichten nach einem Schaden.
In diesen Fällen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Markisen-, Dach- und Unterbodenschäden sind grundsätzlich versichert, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
8. Verhalten bei Unfall, Schaden oder Panne
Bei jedem Unfall – auch ohne Fremdbeteiligung – sind unverzüglich
- die Polizei zu verständigen,
- der Vermieter zu informieren,
- ein Unfallbericht anzufertigen,
- aussagekräftige Fotos aufzunehmen.
Bei technischen Defekten ist der Vermieter unverzüglich zu kontaktieren.
Eine Weiterfahrt ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist.
9. Reinigung und Rückgabezustand
Das Fahrzeug ist zurückzugeben
- besenrein,
- mit geleertem Kühlschrank,
- entsorgtem Müll,
- vollständig entleerter Toilette,
- vollständig entleertem Abwassertank,
- frei von Tierhaaren.
Bei Nichteinhaltung werden folgende Pauschalen berechnet:
LeistungBetragInnenreinigung (stark verschmutzt)150 €Toilettenreinigung150 €Tierhaarentfernung100 €Rauchen im Fahrzeug500 € zzgl. Reinigungskosten
10. Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren
Der Mieter trägt sämtliche Kosten der Wiederbeschaffung.
Der Arbeitsaufwand des Vermieters wird mit 55 € je Stunde berechnet.
11. GPS-Ortung und Datenschutz
Das Fahrzeug kann mit einem GPS-System ausgestattet sein.
Eine Ortung erfolgt ausschließlich
- bei Diebstahl,
- bei Verdacht einer Straftat,
- bei Gefahr für Fahrzeug oder Insassen,
- bei technischen Warnmeldungen.
Eine Erstellung von Bewegungsprofilen erfolgt nicht.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
12. Stornobedingungen
12.1 Form der Stornierung
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
12.2 Stornokosten
Bei Rücktritt des Mieters gelten folgende pauschale Stornoentschädigungen:
Zeitpunkt Stornokosten bis 30 Tage vor Mietbeginn 80 % 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn 90 % 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn 95 % weniger als 7 Tage vor Mietbeginn 100 % Nichtantritt 100 %
Bemessungsgrundlage ist jeweils der vereinbarte Gesamtpreis einschließlich verbindlich gebuchter Zusatzleistungen.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Pauschalen berücksichtigen gewöhnlich ersparte Aufwendungen sowie die übliche Möglichkeit einer Weitervermietung.
12.3 Ersatzvermietung
Kann der Vermieter den stornierten Mietzeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermieten, werden die hierdurch erzielten Einnahmen auf die Stornoentsschädigung angerechnet.
Dem Vermieter bleibt ein angemessener Verwaltungsaufwand vorbehalten.
Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
12.4 Umbuchungen
Umbuchungen erfolgen ausschließlich nach Verfügbarkeit und Zustimmung des Vermieters.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Der Vermieter kann hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen.
12.5 Nichtzahlung
Erfolgt eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und seinen Schaden nach den vereinbarten Stornoregelungen geltend zu machen.
12.6 Vorzeitige Rückgabe
Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
12.7 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Reiseverbote oder Pandemien) besteht kein automatischer Anspruch auf kostenfreie Stornierung.
Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen
- eine Umbuchung,
- eine Wertgutschrift oder
- eine Verschiebung des Mietzeitraums
anbieten.
Weitergehende Ersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Kontakt
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Telefon
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