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Was tun im Schadensfall?

Auch bei sorgfältiger Nutzung kann es unterwegs zu einer Panne oder einem Schaden kommen. Wichtig ist dann ein ruhiges, strukturiertes Vorgehen, wie es in den zugrunde liegenden Versicherungs- und Schutzbriefverträgen vorgesehen ist.

1. Sicherheit herstellen

Sichere zunächst die Unfall- oder Pannenstelle ab und bringe alle beteiligten Personen in Sicherheit. Leiste bei Bedarf Erste Hilfe und verständige die Rettungskräfte. Die eigene Sicherheit hat immer Vorrang.

2. Schutzbrief / Pannendienst kontaktieren
089/55987224, im Ausland 0049/8955987224

Bei einer Panne oder einem Unfall wende dich direkt an den im Fahrzeug hinterlegten Schutzbrief-Ansprechpartner.

Die Kontaktdaten erhältst du bei der Übergabe und findest sie zusätzlich in den Unterlagen im Fahrzeug.
Der Schutzbrief regelt u. a. Pannenhilfe, Abschleppen und weitere organisatorische Unterstützung gemäß den Versicherungsbedingungen.

3. Schaden dokumentieren

Dokumentiere den Schaden möglichst vollständig

  • Fotos vom Fahrzeug und der Schadenstelle
  • Übersichtsfotos der Situation vor Ort
  • Datum, Uhrzeit und Ort
  • bei Beteiligung Dritter: Kennzeichen und Kontaktdaten

Diese Dokumentation ist für die Schadenmeldung gemäß Versicherungsvertrag erforderlich.

4. Vermieter informieren

Informiere uns zeitnah telefonisch oder per Nachricht über den Vorfall.
Wir unterstützen dich dabei, die nächsten Schritte korrekt umzusetzen und stimmen das weitere Vorgehen mit den Versicherungen ab.

5. Keine eigenständigen Maßnahmen

Reparaturen, Abschleppaufträge oder Kostenübernahmen bitte nicht eigenständig beauftragen, sofern keine akute Gefahr besteht.

Die weitere Abwicklung erfolgt entsprechend den vertraglichen Regelungen der Kasko- und Schutzbriefversicherung.

Alle Abläufe, Ansprechpartner und Unterlagen erläutern wir dir vor Mietbeginn bei der Übergabe verständlich und nachvollziehbar.

Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungs- und Schutzbriefbedingungen.

Polizei informieren – wann ist das erforderlich?

Die Polizei muss informiert werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Personen wurden verletzt
  • Dritte sind beteiligt (z. B. anderes Fahrzeug, Fußgänger,     Sachschaden)
  • Der Schadenhergang ist unklar oder strittig
  • Fahrerflucht oder Vandalismus liegt vor
  • Diebstahl oder versuchter Diebstahl des Fahrzeugs     oder von Fahrzeugteilen
  • Schaden im Ausland (dringend empfohlen)

Bei reinen Pannen oder eindeutigen, selbstverursachten Schäden ohne Beteiligung Dritter ist in der Regel keine polizeiliche Aufnahme erforderlich.

Eine polizeiliche Schadensaufnahme kann für die spätere Schadenregulierung über die Versicherung notwendig oder hilfreich sein. Im Zweifel gilt: lieber Polizei informieren als darauf verzichten.

Auch hierzu erhältst du bei der Übergabe eine klare Erläuterung, wie im jeweiligen Fall vorzugehen ist.

Kontakt

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